Betreff
Mitgliedsbeiträge an Vereine und Verbände, Aufhebung des Sperrvermerks
Vorlage
0104/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Folgende Mitgliedsbeitragsrechnungen liegen der Verwaltung für das Jahr 2010 bisher vor:

 

1. Gemeinde- und Städtebund Rheinland Pfalz                                                               10.339,16 €

2. Kommunaler Arbeitgeberverband Rheinland-Pfalz e.V.         1.062,50 €

3. Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V.                   299,00 €

4. Landesverband der Standesbeamten für das Land                                              69,00 €
    Rheinland-Pfalz e.V.

5. Fachverband der Kommunalkassenverwalter e.V.                                                50,00 €

 

Zu Ziff. 1:

Der Gemeinde- und Städtebund ist ein Verband kreisangehöriger Städte und Gemeinden. Die Mitgliedschaft der Stadt Remagen besteht seit 01.01.1964. Der Jahresbeitrag errechnet sich nach der Zahl der Einwohner. Ein Austritt aus dem Verband ist nur zum Schluss eines Geschäftsjahres zulässig. Die Austrittserklärung muss sechs Monate vor Ablauf des Geschäftsjahres unter Beifügung eines entsprechenden Beschlusses der Vertretungskörperschaft des Mitgliedes bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

 

Zu Ziff. 2:

Der Kommunale Arbeitgeberverband ist eine Vereinigung von Arbeitgebern. Die Stadt Remagen ist hier seit mindestens 1962 Mitglied. Zweck ist die Wahrung der gemeinsamen Arbeitgeberinteressen der Mitglieder. Der Mitgliedsbeitrag errechnet sich aus der Zahl der Beschäftigten. Ein Austritt aus dem Verband ist dem Verbandsgeschäftsführer gegenüber mindestens 6 Monate vor Schluss des Geschäftsjahres zu erklären.

 

Zu Ziff. 3:

Der BDS ist ein Zusammenschluss der Schiedsmänner mit Vertretern der Justizverwaltung, der Kommunalverwaltung und der Kommunalen Spitzenverbände. Die Mitgliedschaft besteht  mindestens seit dem Jahr 1961. Der Mitgliedsbeitrag setzt sich zusammen aus dem Förderbeitrag (festgesetzt nach Einwohnerzahlen), dem Nutzungsentgelt für elektronische Vordrucke und den Bezugskosten für die Schiedsmann-Zeitungen. Die Beendigung der Mitgliedschaft von fördernden Mitgliedern ist durch Abgabe einer entsprechenden Austrittserklärung an die Bundesgeschäftsstelle möglich. Der Austritt ist nur zum Ende des Geschäftsjahres möglich und muss mindestens drei Monate vor dessen Ablauf eingereicht sein.

 

Zu Ziff. 4:

Die Mitgliedschaft im Landesverband der Standesbeamten dient der Aus- und Fortbildung der Standesbeamten. Der Mitgliedsbeitrag wird pro Standesbeamten in der Verwaltung berechnet. Die Mitgliedschaft besteht seit mindestens 1970. Der Austritt ist schriftlich zu erklären. Er wird zum Ende des Jahres wirksam, in dem die Erklärung dem Vorsitzenden zugeht.

 

Zu Ziff. 5:

Die Stadt Remagen ist seit dem 01.01.1997 Mitglied in diesem Fachverband. Er ist eine freie berufliche Vereinigung der Kommunalkassenverwalter(innen) auf Bundesebene. Zweck und Aufgaben sind insbesondere die fachliche Beratung und Weiterbildung seiner Mitglieder sowie die Ausarbeitung von Änderungsvorschlägen auf den Gebieten des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens sowie des Verwaltungsvollstreckungs- rechts mit der Ziel der Verwaltungsvereinfachung und der Rechtsangleichung. Der Jahresbeitrag wird jeweils vom Verbandsausschuss festgesetzt. Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Bundesvorstand. Er ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig.