Beschlussvorschlag:
Offen.
Sachverhalt:
In den Jahren 2011 und 2013 laufen bei drei Kommunaldarlehen mit einem
Gesamtvolumen von ca. 2,82 Mio. Euro die Zinsbindungsfristen aus. Es besteht
die Möglichkeit, für diese Darlehen zum jetzigen Zeitpunkt bereits neue
Zinsfestschreibungen vorzunehmen.
Eine solche Vorgehensweise wurde bereits in den Jahren 1998, 2002 und 2005 praktiziert.
Es ist zu entscheiden, ob eine solche vorzeitige Anpassung vorgenommen werden soll.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Darlehen:
Darlehensgeber |
Ursprungskapital |
Restschuld per Fälligkeit |
bisheriger Zinssatz |
Ablauf der Zinsbindungs-frist |
Münchener Hypothekenbank AG |
1.278.229,70 EUR |
1.113.233,38 EUR |
5,21 % |
09.08.2011 |
Norddeutsche Landesbank |
1.100.000,00 EUR |
964.755,95 EUR |
4,24 % |
01.09.2013 |
Münchener Hypothekenbank AG |
945.889,98 EUR |
741.531,20 EUR |
4,80 % |
28.10.2013 |
Die Zinsbindung sollte ab Valuta bis zum Jahr 2018, 2022, 2025, 2028 oder 2031 sein.
Es wurden 14 Kreditinstitute bzw. Vermittlungsgesellschaften um die Abgabe eines Angebotes angeschrieben.
Weiterer Sachvortrag in der Sitzung.