Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010, hier: Änderung des Stellenplanes 2010
Vorlage
0189/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Ausgangslage:

 

Der Stelleninhaber der o.a. Stelle, Herr Proft, wird am 01.06.2011 in die Ruhephase der Altersteilzeit eintreten. Im Hinblick auf den derzeitigen Schwierigkeitsgrad der Aufgabe wurde die Stelle im Stellenplan 2010 von A 11 BBesG nach A 9 BBesG abgesenkt.

Die vorgesehene Umstrukturierung der Stelle, die ohne eine qualifizierte Fachkraft mit einem Fachhochschulabschluss in einer technischen Fachrichtung und einschlägiger Berufserfahrung nicht machbar ist, bedingt nun eine Wiederanhebung des Stellenwertes nach Entgeltgruppe 11 TVöD.

 

Begründung:

 

In dem betreffenden Sachgebiet werden mit den Schulen, Schwimmbad, Sporthallen und den Kindergärten die meisten bebauten städtischen Liegenschaften geführt. Einschließlich der Verwaltungsgebäude, der Mietshäuser in der Wässerscheid, Marktstraße, Drususstraße und in Bandorf sowie der an Kultureinrichtungen vergebenen Gebäude „Villa Heros“ und „Altes Jugendheim“ sollen diese Gebäude zentral gemanagt werden.

 

Das Management soll sich auf folgende Aufgaben erstrecken:

 

-         Wirtschaftliche Nutzung der Gebäude

-         Erarbeitung einheitlicher Standards zur Energieeinsparung auf der Basis vorhandener Energiesysteme

-         Einführung neuer, effizienter und umweltgerechter Energieversorgung

-         Ausnutzung von Synergieeffekten, die sich aus zentralem Einkauf und zentraler Bewirtschaftung ergeben. Dasselbe gilt auch für Gebäudereinigung und Versicherung.

-         Nutzung von Dachflächen zur Energiegewinnung

-         Aufstellung eines städtischen Energiekonzeptes

-         Entwicklung von Kennzahlen und Vorhalten relevanter Daten für Verwaltungsführung und Politik

 

 

Es ist vorgesehen die Stelle zum 01.10.2010 zu besetzen, um den Stelleninhaber in alle Gebiete einzuarbeiten, in denen Herr Proft bisher tätig war. Eine 1:1 Übernahme des Sachgebiets Proft ist nicht geplant. Es ist daran gedacht, einzelne Tätigkeiten verwaltungsintern zu verlagern.