Betreff
Bau von zwei Krippengruppen am kath. Kindergarten St. Martin in Remagen
Vorlage
0260/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Planungskosten bereit zu stellen.


Sachverhalt:

 

Nach § 9 des Kindertagesstättengesetzes Rheinland-Pfalz hat das Kreis-Jugendamt zu gewährleisten, dass in seinem Bezirk die erforderlichen Kindertagesstätten zur Verfügung stehen und im Bedarfsplan festzulegen, an welchen Standorten und in welcher Art, Anzahl und Größe solche Einrichtungen vorgesehen werden sollen. Im Hinblick auf den Rechtsanspruch für 2-jährige auf einen Kindergartenplatz ab dem 01.08.2010 werden die Angebote in den Kindertagesstätten für die Kinder unter 3 Jahren bedarfsgerecht stetig ausgebaut.

 

Nach § 10 Abs. 2 Kindertagesstättengesetz Rheinland-Pfalz ist die Stadt zur Übernahme der Trägerschaft verpflichtet, wenn sich kein Träger der freien Jugendhilfe findet.

 

Auf Basis der Einwohnermeldestatistik der Stadt Remagen sowie einer Abfrage der aktuellen Belegung der Kindertagesstätten wurde festgestellt, dass zum Stichtag 01.04.2011 (Planungsstichtag des Kreisjugendamtes) in der Kernstadt ein Fehlbedarf von 18 Plätzen für 2-jährige, das heißt 2 Krippengruppen, besteht. Da noch keine entsprechenden Erfahrungswerte vorliegen, wird für städtische Bereiche davon ausgegangen, dass ab dem 01.08.2010 (Einführung des Rechtsanspruchs) ca. 60 % der Zweijährigen einen Platz in Anspruch nehmen. Eine Krippengruppe besteht aus 8 bis maximal 10 Kindern bei 2 Erzieherinnen als Vollzeitkräfte.

 

Nach mehreren Ortsterminen mit dem Kreis- und Landesjugendamt steht fest, dass neben einem Neubau von 2 Krippengruppen mit dem notwendigen Nebenraumprogramm als günstigere Alternative nur der Anbau von diesen zwei Gruppen am kath. Kindergarten St. Martin verbleibt. Nach einem Ortstermin vom 11.06.2010 hat der Verwaltungsrat der kath. Kirchengemeinde St. Peter und Paul Remagen grundsätzlich der Nutzung eines Teils des Kindergartens und des Kindergartengeländes für den An- bzw. Ausbau der bestehenden Einrichtung zugestimmt.

 

Es bestand Übereinstimmung darin, dass die durchzuführenden Baumaßnahmen sowie das Personal für die zusätzlichen Gruppen für die Kirche kostenneutral sein müssen.

Den nach der Pauschalförderung durch das Land verbleibenden Restbetrag trägt die Stadt Remagen (Trägeranteil) mit einer Beteiligung des Kreises entsprechend den Förderrichtlinien des Kreisjugendamts.

 

Die Kirche bleibt Bauherr und wird die notwendigen Anträge stellen, während die Stadt die Bauausführung überwacht (Bauherrenfunktion).

 

Als nächste Maßnahme muss jetzt ein Architekturbüro von der kath. Kirchengemeinde  beauftragt werden, das im Rahmen der Entwurfsplanung eine Kostenberechnung für den Zuschussantrag erstellt. Bei Kostenneutralität für die Kirchengemeine müssen diese Kosten von der Stadt vorfinanziert werden. Wir bitten deshalb um Bereitstellung der Mittel in Höhe von maximal 10.000,-- Euro.

 

Anmerkung: Für die Ortsteile besteht derzeit bedarfsplanerisch kein zusätzlicher Handlungsbedarf. Sofern sich herausstellen sollte, dass die Betreuungsangebote für die 2-bis 3-jährigen in der Kernstadt auch nach Realisierung des o.g. Bauvorhabens nicht ausreichen, muss ggf. auch über Kapazitätserweiterungen in einzelnen Ortsteilen zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs der 2-jährigen aus der Kernstadt erneut nachgedacht werden.