Betreff
Radwegeverbindung zwischen Innenstadt und Rhein-Ahr-Campus
Vorlage
0355/2011
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss schlägt dem Ortsbeirat Remagen vor, auf der Verbindung zwischen den Einmündungen Goethestraße / Alte Straße und Am Römerhof / Südallee eine Fahrradstraße einzurichten. Auf die Einrichtung von weiteren Schutzstreifen zwischen der Innenstadt und der Einmündung Goethestraße / Alte Straße wird verzichtet.

Die Verwaltung wird gebeten, die im weiteren vorgeschlagenen Maßnahmen (Ergänzung der Beschilderung; begleitende Maßnahmen zur Einrichtung der Fahrradstraße) zu prüfen und in Angriff zu nehmen.


Sachverhalt:

Im Anschluss an die Sitzung vom 25.10.2010 wurde der Planungsstand in Bezug auf die Aufwertung der Radwegeverbindung zwischen dem RheinAhrCampus und der Innenstadt mit der Polizei abgestimmt.

 

Die Anordnung von Angebotsstreifen im Innenstadtbereich fand bei der Polizei keine Zustimmung. Wesentlicher Kritikpunkt war, dass die verbleibende Fahrbahnrestbreite zu gering ist.

Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 2 der Straßenverkehrsordnung muss bei der Anordnung von Schutzstreifen (Angebotsstreifen) die verbleibende Fahrbahn ein gefahrloses Begegnen von zwei Pkw ermöglichen. Ähnlich argumentieren die "Empfehlungen für Radverkehrsanlagen", die in der jüngst erschienenen Aktualisierung ausführen, dass die Breite mindestens 4,50 m, bei hohen Verkehrsstärken besser 5,00 m betragen soll. Da die Breite der Schutzstreifen mindestens 1,25 m beträgt, bedingen beidseitige Schutzstreifen somit eine Fahrbahnbreite von mind. 7,00 m. Diese Voraussetzung ist von der Innenstadt bis zur Einmündung der Goethestraße in die Alte Straße nicht gegeben.

Kritisch wurde auch das unmittelbare Vorbeiführen des Angebotsstreifens an den seitlichen Parkstreifen in der Seelenstraße, Marktstraße und Alte Straße gesehen. Der geplante Schutzstreifen bietet nicht den gewünschten Sicherheitseffekt, denn der Radfahrer wird in diesen Abschnitten zu eng an den parkenden Fahrzeugen vorbeigeführt. Schließlich wies die Polizei darauf hin, dass in der geplanten Ausführung die Benutzung des Schutzstreifens durch Autos, Busse und Lastfahrzeuge abweichend von der StVO - bzw. der dazu ergangenen Verwaltungsvorschrift nicht nur ausnahmsweise erfolgt, sondern offenkundig zum Regelfall wird.

 

Grundsätzlich begrüßt wurde die vorgenommene Einrichtung eines gegenläufigen Radweges auf der Marktstraße zwischen der Bahnhofstraße und der Seelenstraße. Zur Verdeutlichung der Situation wird angeregt, hier einen stadtauswärtsführenden Schutzsteifen mit Piktogrammen einzurichten und die Beschilderung an der Kreuzung zu ergänzen.

Für die Radwegeverbindung über die Alte Straße wird ab der Einmündung der Goethestraße bis zur Südallee die Einrichtung einer Fahrradstraße angeregt. Dies hätte zur Folge, dass alle anderen Verkehrsteilnehmer sich am Fahrradverkehr orientieren müssen. Abweichend von den sonst geltenden Vorschriften dürften hier die Radfahrer auch nebeneinander fahren. Die vorhandene, wechselseitige Parkmarkierung könnte erhalten bleiben, allerdings ist an allen Einmündungen/Kreuzungen für die Fahrradstraße eine Vorfahrtsberechtigung einzurichten. Die Einrichtung der Fahrradstraße kann zunächst für die Dauer eines Jahres erfolgen, um - ggf. begeleitet durch ein Fachbüro – die Akzeptanz der Maßnahme festzustellen.

Weiterhin wurde vorgeschlagen, die Fahrtrichtung der Uhlandstraße umzukehren und die Einrichtung einer Einbahnstraße in der Schillerstraße (Fahrtrichtung Rhein/Goethestraße) zu prüfen. Mit diesen Maßnahmen soll die Zahl der Einmündungen auf die Fahrradstraße, die letztlich immer potenzielle Konfliktpunkte darstellen, minimiert werden.

 

Die für den Rückweg vom RheinAhrCampus in Richtung Bahnhof vorgeschlagene Trasse über die bestehenden Radwege fand grundsätzliche Zustimmung. Die Aufmündung des Radweges auf die Fahrbahn in Richtung Innenstadt müsste nach der Einmündung der Goethestraße baulich umgestaltet werden, damit die Radfahrer sicher auf die Fahrbahn geführt werden.

Die Polizei regte ergänzend eine Verbesserung der Beschilderung an. So solle die bisher bestehende zwingende Benutzung des rheinseitigen Rad- und Gehweges in südliche Richtung durch ein Fußgängerschild mit dem Zusatz "Radfahrer frei" aufgehoben werden, zumal im Bereich der Märkte auf der Fahrbahn ein Angebotsstreifen in gleicher Fahrtrichtung besteht. Hier bestehen für den Radfahrer derzeit widersprüchliche Vorgaben.

 

Abgelehnt hat die Polizei die Überlegung, die Fahrradfahrer über die Bahnhofstraße zum Bahnhof zu führen. Zum einen ist in der Bahnhofstraße die Fahrbahnbreite noch geringer als in den anderen Innenstadtstraßen, um einen Schutzstreifen einzurichten, zum anderen würde die gezielte Führung des Radverkehrs über den Maisons-Laffitte-Platz zu einer erheblichen Gefährdung führen. Gerade im Sommer fehlen mit der dann vorhandenen Außengastronomie die notwendigen Breiten. Zudem sei  ähnlich der Rheinpromenade nicht zu erwarten, dass die Radfahrer akzeptieren, auf einer offiziellen Radwegeverbindung absteigen zu müssen.

 

Abschließend wies die Polizei darauf hin, dass es seit 2006 12 Verkehrsunfälle mit Radfahrern gegeben habe, die durch einen Schutzstreifen nicht hätten verhindert werden können.