Betreff
Kostensteigerung bei der gesetzlichen Unfallversicherung
Vorlage
0383/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Mehrausgabe von 14.895,62 Euro zu.

 


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 05.01.2011 hat die Unfallkasse Rheinland-Pfalz mitgeteilt, dass die Beitragssätze für das Haushaltsjahr 2011 um 22,31 % im Vergleich zum Vorjahr angehoben werden mussten. Dadurch erhöht sich der Jahresbeitrag für die Stadt von 64.798,38 Euro auf 79.658,59 Euro, so dass sich eine zusätzliche, nicht eingeplante Belastung von 14.859,62 Euro ergibt. Diese überdurchschnittliche Erhöhung wird damit begründet, der harte Winter 2010 habe zu einem Anstieg der Unfallzahlen im ersten Halbjahr geführt (Arbeitsunfälle + 17%, Wegeunfälle +36,2%). Außerdem seien die stationären Behandlungskosten angestiegen und es käme häufiger zu Wiedererkrankungen im Bereich der Schülerunfallversicherung. Da die Mehrkosten im Haushalt 2011 nicht eingeplant waren, sind hierfür entsprechende Mittel bereitzustellen.

 

Zur näheren Erläuterung: Bei der gesetzlichen Unfallversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung, die sich in die Bereiche Schülerunfallversicherung und allgemeine Unfallversicherung unterteilt. Unter die Schülerunfallversicherung fallen alle Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender und berufsbildender Schulen. Außerdem fallen darunter die Kinder in Kindertagesstätten. Unter die allgemeine Unfallversicherung fallen die Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie die für eine Gemeinde ehrenamtlich tätigen Personen (z.B. freiwillige Feuerwehr, Mandatsträger, Wahlhelfer). Der Beitrag wird nicht nach der Zahl der versicherten Personen berechnet, sondern nach der Einwohnerzahl einer Gemeinde.