Betreff
Strukturwandel Friedhof, zukünftige Bestattungsformen
Vorlage
0396/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Entscheidung des Ausschusses


Sachverhalt:

Zu den verschiedenen Bestattungsformen wird auf die Anlage zu Punkt 5 der nichtöffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.09.2010 verwiesen.

 

Daraus sind die einzelnen Möglichkeiten und die damit verbundenen Kosten zu entnehmen.

 

Bei Urnenstelen ist zwischenzeitlich von anderen Kosten auszugehen. Da in Bad Neuenahr-Ahrweiler vielfach Urnenstelen zum Einsatz kommen, wurden die dortigen Kosten erfragt. Eine 4-Kammerstele kostet 1.400,00 €. Dazu kommen die Aufwendungen für die Herstellung der notwendigen Fundamente. Diese Ausgaben sind allerdings abhängig von der Anzahl der aufzustellenden Stelen. Je mehr Stelen gestellt werden, desto geringer sind die Kosten bezogen auf die einzelne Stele. Für ein Fundament für 5 Stelen (somit wären 20 Urnenkammern verfügbar) belaufen sich die Kosten auf rund 3.000,00 €. Somit liegt der Gesamtaufwand für 20 Urnenkammern bei 10.000,00 €. Je nach Standort sind weitere Ausgaben (z.B. Pflasterarbeiten um die Stelen herum) notwendig.

 

Rasengrabstätten sind, je nach Gestaltung des Grabfeldes, ohne großen Kostenaufwand auf den städtischen Friedhöfen realisierbar. Die Grabstätten können sowohl für Urnen als auch für Sargbestattungen genutzt werden. Weiterhin ist die Überlassung der Grabstätte als Reihen- und Kaufgrabstätte möglich.

Bei der Gestaltung der Grabfelder sind verschiedene Möglichkeiten denkbar. Dabei ist zu beachten, dass die Pflege der Rasenflächen nicht mehr vom Grabnutzungsberechtigten, sondern vom Bauhof vorgenommen wird. Es besteht die Möglichkeit, die einzelne Grabstätte auf der Rasenfläche auch als solche zu kennzeichnen. Dabei wird in der Regel eine kleine Gedenkplatte in den Boden eingelassen. Soll dies nicht erfolgen, wird an zentraler Stelle auf die Verstorbenen hingewiesen. Weiterhin ist zu entscheiden, ob und in welcher Form Grabschmuck zugelassen wird. Dies kann an der einzelnen Grabstätte, verbunden mit höherem Pflegeaufwand für den Bauhof, oder an zentraler Stelle erfolgen.