Betreff
Teilnahme der Stadt Remagen am Entschuldungsfonds
Vorlage
0502/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat, nicht am Entschuldungsfond teilzunehmen.

 


Sachverhalt:

 

 

In der gemeinsamen Erklärung der kommunalen Spitzenverbände und der Landesregierung vom 22. September 2010 wurde vereinbart, zum 1. Januar 2012 den kommunalen Entschuldungsfond Rheinland-Pfalz (KEF-RP) zu gründen. Er soll den Kommunen helfen, ihre bis zum Stichtag 31. Dezember 2009 aufgelaufenen Liquiditätskredite deutlich zu reduzieren. Der Fond soll ein maximales Gesamtvolumen von 3,825 Mrd. Euro aufweisen und über eine Laufzeit von 15 Jahren jährlich bis zu 255 Mio. Euro aufbringen, um damit bis zu 2/3 der Ende 2009 bestandenen kommunalen Liquiditätskredite zu tilgen und die fälligen Zinslasten zu vermindern. Die Finanzierung des Fonds ist zu einem Drittel (1,275 Mrd. Euro) von den Kommunen selbst durch eigene Konsolidierungsmaßnahmen zu leisten, ein weiteres Drittel wird aus dem kommunalen Finanzausgleich aufgebracht und stammt somit von der Solidargemeinschaft der kommunalen Familie, das letzte Drittel kommt aus dem Landeshaushalt und wird finanziert über Einsparungen an anderer Stelle.

 

Aus dem Protokoll der Besprechung des Ministeriums des Innern vom 22.06.2011 sind einige Ausführungen über die Laufzeit des Entschuldungsfonds zu entnehmen:

 

Die Teilnahme am KEF-RP endet spätestens am 31. Dezember 2026 oder grundsätzlich mit Ablauf des Hauhaltsjahres, in dem der Umfang der Liquiditätskredite der teilnehmenden Kommune erstmals auf ein Drittel des Standes zum 31. Dezember 2009 vermindert wurde.

 

Die Entscheidung über die Teilnahme der Stadt Remagen am Entschuldungsfond ist vom Stadtrat zu treffen. Mit dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Ahrweiler und der Stadt Remagen ist ein Konsolidierungsvertrag abzuschließen. Hierin heißt es in § 6: „Dieser Konsolidierungsvertrag tritt am 1. Januar 2012/2013/2014 in Kraft und endet spätestens am 31. Dezember 2026 bzw. mit Ablauf des Haushaltsjahres, in dem der Umfang der Liquiditätskredite der teilnehmenden Kommune erstmals auf ein Drittel des Standes zum 31. Dezember 2009 vermindert wurde.“

 

In 2010 haben wir bis auf 25 Tage jeweils unsere Konten mit einem Liquiditätskredit abgeschlossen. Die Situation hat sich in 2011 durch die verbesserten Steuereinnahmen wesentlich verändert. In 2011 haben unsere Bankkonten wie folgt mit einem negativen Saldo abgeschlossen:

 

Januar 10 Tage

Februar 9 Tage

März 1 Tag

April 4 Tage

Mai 2 Tage

 

Seit 5. Mai 2011 führen wir die Bankkonten mit einem positiven Saldo. Teilweise waren wir sogar in der Lage, Festgelder bei der Kreissparkasse und der Volksbank anzulegen. Nach mehreren Gesprächen mit der Kommunalaufsicht und den Referatsleitern beim Ministerium der Innern, für Sport und Infrastruktur – Herrn Göhring und Herrn Wagenführer – wurde uns eindeutig mitgeteilt, dass wir nicht am Entschuldungsfond teilnehmen können, da wir die Liquiditätskredite vom 31.12.2009 zwischenzeitlich auf Null reduziert haben.