Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt
Remagen zu beschließen, die in der Anlage aufgeführten Grundstücke aus dem
städtebaulichen Entwicklungsbereich „Remagen-Süd“ zu entlassen und die Satzung
über die teilweise Aufhebung des förmlich festgelegten Entwicklungsbereiches
„Remagen-Süd“ zu beschließen.
Sachverhalt:
Gemäß § 162 Abs. 1 i.V.m. § 169 Abs. 1 Nr. 8 Baugesetzbuch
BauGB ist die Entwicklungssatzung aufzuheben, wenn die entwicklungsbedingten
Maßnahmen abschließend durchgeführt worden sind. Sind diese Voraussetzungen nur
für einen Teil des förmlich festgelegten Entwicklungsbereiches gegeben, so ist
die Satzung für diesen Teil aufzuheben.
Im Bereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme
„Remagen-Süd“ sind die entwicklungsbedingten Maßnahmen im Teilbereich
„Wohngebiet Cheruskerhof“ abgeschlossen und somit das entwicklungsbedingten
Ziel – Schaffung eines neuen Wohngebietes zur Deckung des erhöhten
Wohnraumbedarf durch die Ansiedlung der Fachhochschule– abschließend
erreicht.
Die betroffenen Grundstücke können somit durch die Aufhebung
der Satzung aus dem städtebaulichen Entwicklungsbereich entlassen werden.
Der Beschluss der Stadt, durch den die förmliche Festlegung
des Entwicklungsgebietes ganz oder teilweise aufgehoben wird, ergeht als
Satzung. Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung
wird die Satzung rechtsverbindlich.
Mit der Entlassung aus dem städtebaulichen
Entwicklungsbereich sind für die betroffenen Grundstücke folgende Auswirkungen
verbunden:
-
Wegfall der besonderen Vorschriften für den
städtebaulichen Entwicklungsbereich (§§ 165 bis 171 BauGB)
o
Genehmigungspflicht nach § 144 BauGB
o
Besonderes Vorkaufsrecht
o
Anwendung der besonderen Bodenrichtwerte
(Anfangs-/Neuordnungswert)
o
Möglichkeit der Enteignung ohne Bebauungsplan
-
Löschung der Entwicklungsvermerke im Grundbuch
-
Prüfung der Notwendigkeit der Ausgleichsbetragserhebung
-
Prüfung von ggf. bestehenden Rückübertragungsansprüchen
-
ggf. (Zwischen-)abrechnung der Gesamtmaßnahme für den
Fördergeber
Im Anschluss an die Bekanntmachung der Satzung über die die teilweise Aufhebung des förmlich festgelegten Entwicklungsbereiches „Remagen-Süd“ wird die Stadt das Grundbuchamt ersuchen, die Entwicklungsvermerke in den Grundbüchern zu löschen.