Betreff
Barrierefreiheit
Vorlage
0550/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Offen


Sachverhalt:

Nach dem Behindertengleichstellungsgesetz und dem Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen sollen öffentliche Stellen geeignete Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel ergreifen. Im Bereich Bau und Verkehr sollen Neubauten sowie große Um- und Erweiterungsbauten so weit wie möglich barrierefrei gestaltet werden. Die bereits bestehenden Bauten sollen schrittweise so weit wie möglich barrierefrei gestaltet werden.

Die Formulierungen „im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel“ und „so weit wie möglich“ stellen hierbei sicherlich die größten Einschränkungen, aber auch die Probleme der öffentlichen Stellen bei der Umsetzung der Maßnahmen dar. Gesetzliche Bestimmungen sind zwar ohne Einschränkungen einzuhalten, die Vielzahl von Empfehlungen gerade im Bereich der Straßen- und Freiraumplanungen machen es jedoch auch schwer, diese eins zu eins umzusetzen, so dass auch Kompromisslösungen anzustreben sind.

Die Stadt Remagen hat sich in der Vergangenheit diesem Thema angenommen. Hierbei ist jedoch auch zu bedenken, dass die Möglichkeiten sich ausschließlich auf öffentliche Flächen beschränken und die Stadt auch gerade im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs aufgrund der Zuständigkeiten anderer Behörden und Eigentümer nur geringe Einflussmöglichkeiten hat.

 

Eine Auflistung der bisherigen Maßnahmen ist als Anlage beigefügt.