Beschlussvorschlag:
1. Die
Gebühren für das Ausheben und Schließen der Gräber und für die Nutzung der
Leichenhallen bleiben unverändert.
2. Die
Gebühren für Urnenreihengräber, Urnenkaufgräber und Urnenstelen werden um
5 % erhöht,
ausgenommen Familienbäume.
Sachverhalt:
Zuletzt wurden die
Grabstellengebühren für alle Bestattungsarten zum 01.01.2019 um 5 % erhöht. Die
Gebühren für das Ausheben und Schließen der Gräber und für die Nutzung der
Leichenhallen blieben unverändert.
Bis 30.06.2019 wurden
insgesamt 66 Bestattungen (18 Erdbestattungen und 48 Urnenbestattungen)
vorgenommen. Hiervon waren für 50 Bestattungen Grabstellengebühren zu
entrichten (Neukauf oder Verlängerung von Grabstellen). Für die verbleibenden 4
Bestattungen fielen Gebühren nur für das Ausheben und Schließen bzw. die
Hallennutzung an.
Bei 12 Gräbern wurden die
Nutzungsrechte wieder erworben.
Die Friedhofsgebühren werden
für 3 verschiedene Kostenstellen erhoben:
1. Friedhofsanlagen
(Gräber, Anlagen, Wege, Grünanlagen) - Produkt 55310
Defizit 2015 111.094,29
€
Defizit 2016 153.397,16
€
Defizit 2017 145.800,67
€
Defizit 2018 162.104,22
€
Defizit per 31.12.2019 (Hochrechnung) 147.363,84 €
2. Bestattungswesen
(Ausheben und Schließen der Gräber) - Produkt 55320
Überschuss 2015 4.000,77
€
Überschuss 2016 2.839,96
€
Überschuss 2017 4.096,23
€
Überschuss 2018 8.061,53
€
Überschuss per 31.12.2019 (Hochrechnung) 9.182,00 €
3. Friedhofshallen - Produkt 55330
Defizit 2015 5.669,43
€
Defizit 2016 6.573,55
€
Defizit 2017 9.405,15
€
Defizit 2018 14.113,23
€
Defizit per
31.12.2019 (Hochrechnung) 8.500,23
€