Bauleitplanung der Stadt Remagen
Bebauungsplan 10.22 "Wässigertal", Remagen, 8. Änderung (10.22/08)
- Auswertung der Offenlage
- Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Verkehrs-
und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat
a) die vorliegenden Stellungnahmen gemäß Anlage zu bewerten, zu gewichten sowie
unter- und gegeneinander abzuwägen
b) auf Basis der so ergänzten Verfahrensunterlagen den Satzungsbeschluss zu fassen.
Sachverhalt:
Mit
der 8. Änderung des Bebauungsplans 10.22 "Wässigertal" wird am Ende
des Wässigertals ein bislang als private Grünfläche festgesetztes Grundstück
künftig als reines Wohngebiet ausgewiesen. Die Planung erstreckt sich im
Wesentlichen auf das Grundstück in der Gemarkung Remagen, Flur 10, Flurstück
186. Die notwendige Erschließung wird der künftige Bauherr auf eigene Kosten im
notwendigen Umfang herstellen. Für die Änderung lagen die Voraussetzungen für
das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB vor. Das Ergebnis des Beteiligungsverfahrens
ist in der Anlage dokumentiert. Darin sind die eingegangenen Stellungnahmen
bewertet und gewichtet und mit einem Abwägungsvorschlag versehen. Zwar wurden
nicht zuletzt auch aus der Nachbarschaft Bedenken vorgetragen, diese können wie
dargelegt jedoch gegenüber dem Planungsziel zurückgestellt werden oder sind
anderweitig bei der Planung berücksichtigt. Da letztlich keine
entgegenstehenden Belange vorgetragen wurden, wird der abschließende
Satzungsbeschluss empfohlen.
Finanzielle Auswirkungen:
-/-