Bauleitplanung der Stadt Remagen
2. Änderung Bebauungsplan 20.14 "Auf Fitze", Kripp
- Vorstellung der hydraulischen Untersuchung
- Beratung über das weitere Vorgehen
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Verkehrs-
und Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung, das Verfahren zur Änderung des
Bebauungsplans unter Berücksichtigung des wasserwirtschaftlichen Gutachtens
durchzuführen.
Sachverhalt:
Der Stadtrat hatte in
seiner Sitzung am 26.09.2022 die Einleitung des Änderungsverfahrens
beschlossen. Ziel der Planungen ist es, die Inhalte des Bebauungsplanes so zu
ändern, dass die Hochwasserleitwand, die bislang nur nachrichtlich dargestellt
wird, verbindlicher Teil der Satzung wird. Auf Basis der neuen Regelungen
sollen die Eigentümer verpflichtet werden können, die Schließung der beiden
noch bestehenden Lücken in der Bebauung und damit auch in der
Hochwasserleitwand mit dem Rettungsweg vorzunehmen.
Wesentliche
Grundlage in der Argumentation über eine Notwendigkeit zur Schließung dieser
Lücken ist ein wasserwirtschaftliches Gutachten. Die Stadt hatte zunächst ein
solches beauftragt (Honorarkosten: 13.500 € netto). Die dazu erforderlichen
Untersuchungen sind nahezu abgeschlossen, so dass deren Ergebnisse durch das
beauftragte Fachbüro in der Sitzung vorgestellt werden.
Die anschließende Beratung dient dazu, aufbauend auf den Ergebnissen die bisherigen Planungsziele zu überprüfen und ggf. anzupassen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine