Betreff
Bau- und Planungsangelegenheiten
Bauleitplanung der Stadt Remagen
Bebauungsplan 10.60 "Bismarckstraße / Bahnhofstraße"
a) Festlegung der Planinhalte
b) Durchführung der Beteiligungsverfahren
c) Abschluss eines städtebaulichen Vertrags
Strategiepapier: 2.1.5
Vorlage
0605/2012/1
Aktenzeichen
610-13 / 10.60 / 00
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt,

a)    die vorgestellten Inhalte werden zur Kenntnis genommen und die Planungsziele entsprechend angepasst.

b)    mit den so geänderten, vom Grundstückseigentümer vorzulegenden Unterlagen das Beteiligungsverfahren durchzuführen.

c)    zum Satzungsbeschluss ist ein städtebaulicher Vertrag vorzulegen.

 


Aufbauend auf dem Beschluss des Stadtrates vom 20.06.2011 wurde in der Sitzung des BVUA vom 23.11.2015 durch die vom Eigentümer und Projektträger beauftragten Planungsbüros ein neues Konzept zur Nachnutzung des Areals zwischen Marktstraße, Seelenstraße, Bismarckstraße und Bahnhofstraße vorgestellt. Diese Planung wurde vom Ausschuss einstimmig empfohlen (s. Anlage).

 

In seiner Sitzung am 27.01.2016 hat auch der Remagener Ortsbeirat der Planung einstimmig zugestimmt.

 

Ergänzend zu der bisherigen Beschlusslage soll der Stadtrat neben den geänderten Planungsinhalten und der Durchführung des Beteiligungsverfahrens auch die Vorlage eines städtebaulichen Vertrages bis zum Satzungsbeschluss beschließen.

 

In dem städtebaulichen Vertrag wird zunächst die Bereitstellung aller zur Durchführung der Bauleitplanung notwendigen Unterlagen durch den Eigentümer/Projektträger geregelt. Daneben soll sich der künftige Bauherr zur Umsetzung bestimmter architektonischer Eckpunkte verpflichten. Hierzu gehört etwa die Staffelung der Gebäude, die Gestaltung der Dächer und Fassaden oder auch die Öffnung der Innenbereiche für die Öffentlichkeit in der Art und Weise, wie sie dem Fachausschuss vorgestellt worden sind.

 

Zudem wird klargestellt, dass, anders als im ursprünglichen Einleitungsbeschluss, die Planinhalte in der aktuellen Fassung im Wesentlichen aus einer Wohnbebauung sowie einem Gebäude mit Hotel- und Gastronomienutzung bestehen. Da nunmehr die Voraussetzungen des § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) vorliegen, soll das Aufstellungsverfahren im beschleunigten Verfahren mit nur einer Beteiligung der Bürger und Behörden durchgeführt werden. Der Einleitungsbeschluss im Juni 2011 ging noch vom Regelverfahren mit zwei Beteiligungsschritten aus.