Vergabekriterien
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung führt unter Berücksichtigung der vorgenommenen Teilbeschlüsse die Ausschreibung der Konzeptvergabe durch.
Sachverhalt:
Unter Bezug auf den Sachvortrag in der letzten Sitzung des Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses sind vor der Ausschreibung der Konzeptvergabe die Rahmenbedingungen zu klären. Dabei sind vorab insbesondere folgende Entscheidungen zu treffen:
1.
Kaufgegenstand
a) Für die Verbreiterung der Platzausfahrt wird ein bis zu 0,5 m breiter Grundstücksstreifen
einbehalten. Bei der Kaufpreishöhe wird der Flächenabzug entsprechend
berücksichtigt. Der einbehaltene Streifen wird von der Stadt vermessen und nach
Abschluss der privaten Bauarbeiten ausgebaut.
Alternativ:
b) Das Grundstück wird im bisherigen Zustand ohne Flächenabzug
Vertragsgegenstand
2.
Bestand oder Neubau
a) Das Grundstück wird mit der Maßgabe verkauft, dass das bestehende Gebäude
erhalten bleibt
Alternativ
b) Dem Käufer steht es frei, das Grundstück mit einem Neubau zu bebauen.
Alternativ
c) Das Grundstück ist mit einem Neubau zu bebauen.
3.
Adressat der Ausschreibung / Eigennutzung
a) Das Grundstück ist nach Abschluss der Bauarbeiten für die Dauer von mind. 10
Jahren durch den Käufer selbst zu nutzen.
Alternativ
b) Eine Eigennutzung durch den Käufer wird nicht vorausgesetzt.
4.
Nutzungsart
Im Gebäude darf/dürfen folgende Nutzung(en) untergebracht werden
alternativ: Im Gebäude ist/sind folgende Nutzung(en) nachzuweisen:
- Wohnen
- Wohnen für bestimmte Bevölkerungsgruppen (z.B. Studierende;
Ein-Personen-Haushalte; Personen mit besonderem Wohnbedarf; Altenwohnung)
- Räume für freie Berufe / Büroräume
- sonstige, nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe (vgl. § 6 Abs. 2 BauNVO)
- sonstige Nutzung, soweit baurechtlich zulässig.
5. Vorzulegende Unterlagen
Aufbauend auf diesen grundlegenden Entscheidungen
kann ein Katalog mit den detaillierten Wertungskriterien definiert werden, die
zu gewichten sind. Möglicherweise wird die Wertungsmatrix dabei ggf. zwischen
einem Konzept unter Beibehaltung des vorhandenen Wohngebäudes (mit
Untervariante An- oder Ausbau) sowie einer Neubebauung unterscheiden müssen.
Nachfolgender Kriterienkatalog bezieht sich im Wesentlichen auf Festsetzungen
im Bebauungsplan sowie der Gestaltungssatzung.
Kriterium |
Bestand ohne Ausbau |
Bestand mit Ausbau |
Neubau |
Art der baulichen Nutzung |
X |
X |
X |
Maß der baulichen Nutzung |
X |
X |
X |
Baulinie |
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X |
Baugrenze |
(x) |
(x) |
X |
Dachform |
X |
X |
X |
Dachneigung |
X |
X |
x |
Fassadengliederung horizontal |
X |
X |
X |
Fassadengliederung vertikal |
X |
X |
X |
Fenster stehend (< 1:1,2) |
X |
X |
X |
Fenster als Einzelöffnung erkennbar |
X |
X |
X |
Fenster geteilt (Flügelfenster, Kämpfer, Sprossen) |
X |
X |
X |
Brüstungshöhe einheitlich |
X |
X |
X |
Einheitliche Farbgebung der Fenster |
X |
X |
X |
Lichtschutz / Rolläden |
X |
X |
X |
Tür an Fenster angepasst |
X |
X |
X |
Putzfassade |
X |
X |
X |
Farbgebung Fassade (nach Gestaltungssatzung / harmonisch) |
X |
X |
X |
Traufhöhe an Nachbarn angepasst |
X |
X |
X |
Firsthöhe an Nachbarn angepasst |
X |
X |
X |
Dacheindeckung |
X |
X |
X |
Dachaufbauten / -einschnitte |
X |
X |
X |
Einfügung in das Gesamtbild |
X |
X |
X |
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Nachweis von Abstellflächen für Kinderwagen, Rollatoren, Fahrräder, Mülltonnen |
X |
X |
X |
Einbindung der Nebenflächen in Umfeld |
X |
X |
X |
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Anlagen zur Energiegewinnung |
X |
X |
X |
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Energetische Vorgaben |
X |
X |
X |
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Weitere Besonderheiten |
X |
X |
X |
Der weitere Ablauf könnte wie folgt aussehen:
Um die Bewerbungen miteinander vergleichen zu können, ist die Vorlage entsprechender Unterlagen erforderlich; diesen sind maßstäbliche und bemaßte Pläne im Maßstab 1:100 oder 1:50 beizufügen, aus denen die im Kriterienkatalog benannten Prüfpunkte hervorgehen. Es wird empfohlen, den Unterlagen einen schriftlichen Erläuterungsbericht beizufügen. Die Bewerbungsdauer beträgt mind. 3 Monate ab öffentlicher Ausschreibung. Das Verfahren wird nicht anonym durchgeführt.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist bereitet die Verwaltung die nichtöffentliche Sitzung des Wertungsgerichts vor. Die Verwaltung kann die Bewerber zur Nachreichung fehlender Unterlagen auffordern, die innerhalb von 14 Tagen nachzureichen sind; fehlende Angaben werden mit Punktabzug gewertet.
Das Wertungsgericht besteht aus je einem Vertreter der im Stadtrat vertretenen Parteien /Vereinigungen, dem Bürgermeister, dem Remagener Ortsvorsteher sowie je einem Vertreter der im Ortsbeirat Remagen vertretenen Parteien / Vereinigungen, die selber jedoch keine Bewerbung abgeben dürfen. Mitarbeiter der Verwaltung nehmen beratend und ohne Stimmrecht teil.
Die Bewerber erhalten die Möglichkeit, ihren Entwurf in einem Vortrag von max. 10 min. Dauer dem Wertungsgericht in nichtöffentlicher Sitzung vorzustellen; sie stehen anschließend dem Gremium für Rückfragen bereit.
Nach Anhörung der Bewerber entscheidet das Wertungsgericht mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten Anwesenden über die Empfehlung an den Stadtrat sowie den Ortsbeirat.