Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dass von der Verwaltung
vorgeschlagene Verfahren durchzuführen. Die Art und Weise des Verfahrens
erfolgt in Abstimmung mit dem Bauausschuss.
Sachverhalt:
Das städtische Gebäude Kirchstraße 17 ist in
einem sehr schlechten baulichen Zustand. Daher wurden bereits Ende des letzten
Jahres alle Mieter anderweitig untergebracht. Eine Instandsetzung ist aus
unserer Sicht wirtschaftlich nicht vertretbar.
Der Verwaltung liegt ein Angebot über den Abriss
und der Entsorgung des Gebäudes vor. Es beläuft sich auf 43.048,25 €. Nicht
enthalten sind Kosten für die Ertüchtigung der Trennwand zum Nachbargebäude und
evtl. notwendige Honorare für eine ingenieurtechnische/statische
Bearbeitung/Planung. Die Abrisskosten übersteigen damit den Grundstückswert der
aufgrund der Grundstücksgröße (135 qm) und des Bodenrichtwertes von 170,-- €/qm
bei 23.000,-- € liegt.
Die Verwaltung schlägt vor, das Objekt im Rahmen eines Ideenwettbewerbs an den
Bieter mit dem besten Konzept zur weiteren Nutzung des Gebäudes oder des
Grundstücks zu veräußern. Jeder Teilnehmer gibt ein Kaufpreisangebot ab und
erstellt ein Gestaltungs- und Nutzungskonzept für das Objekt. Dabei ist es dem
Teilnehmer frei gestellt ob er das Gebäude in sein Konzept einbeziehen oder auf
dem Grundstück etwas völlig Neues errichten möchte.
Der angebotene Kaufpreis soll dabei nicht das
entscheidende Kriterium für eine Veräußerung sein. Die Idee steht im
Vordergrund.
Stadtrat und Ortsbeirat entscheiden in einer
gemeinsamen Sitzung über die Vergabe des Zuschlags.