Betreff
Wahl einer Gleichstellungsbeauftragten
Vorlage
0002/2019
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Gemäß § 2 Gemeindeordnung (GermO) haben die Gemeinden durch die Einrichtung von Gleichstellungsstellen oder durch vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass die Verwirklichung des Gleichberechtigungsauftrags bei der gemeindlichen Aufgabenwahrnehmung erfolgt. Als vergleichbare Maßnahme kommt die Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten in Betracht. die Bestellung erfolgt durch den Bürgermeister nach erfolgter Wahl im Stadtrat.

 

Seit 18.03.2013 nimmt Frau Rosa Maria Müller das Amt Gleichstellungsbeauftragten wahr.

 

Aufgabe der Gleichstellungsstelle bzw. der Gleichstellungsbeauftragten ist es, im Rahmen der Aufgaben der Gemeinde die Gleichstellung von Frauen zu fördern, um dadurch bestehende Benachteiligungen abzubauen. Sie nimmt sich insoweit aller frauenrelevanten Angelegenheiten an. Frauenrelevant sind Angelegenheiten, die die Lebensbedingungen von Frauen in anderer Weise oder in stärkerem Maße berühren als die der Männer.

 

Die Gleichstellungsstelle ist bei allen frauenrelevanten Maßnahmen der Gemeindeverwaltung rechtzeitig und im gebotenen Umfang zu beteiligen. Ihr ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben; Entwürfe von frauenrelevanten Planungen sind ihr zuzuleiten und mit ihr zu erörtern. Die anderen Stellen der Gemeindeverwaltung gewähren ihr Einsicht in die Akten, soweit es zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist und gesetzliche Bestimmungen (z. B. über die Einsicht in Personalakten) und Belange des Datenschutzes nicht entgegenstehen.

 

Die Leiterin der Gleichstellungsstelle soll den Gemeinderat in Abstimmung mit dem Bürgermeister in regelmäßigen Abständen über ihre Tätigkeit unterrichten.