Betreff
Wahl einer Gleichstellungsbeauftragten
Vorlage
0002/2019/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

Wie in der Beschlussvorlage Nr. 0002/2019 zur Ratssitzung am 13.08.2019 erläutert, haben die Gemeinden gemäß § 2 Gemeindeordnung (GemO) durch die Einrichtung von Gleichstellungsstellen oder durch vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass die Verwirklichung des Gleichberechtigungsauftrags bei der gemeindlichen Aufgabenwahrnehmung erfolgt. Nachfolgend werden die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten noch einmal ausführlicher aufgeführt.

 

Der Aufgabenkatalog ist umfangreich. An erster Stelle steht dabei die Förderung des Bewusstseinswandels in der Gesellschaft zur Durchsetzung der Gleichberechtigung, etwa durch Initiierung und Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen und beruflichen Situation von Frauen. Zu den Aufgaben zählen auch die Öffentlichkeitsarbeit, die Durchführung von Veranstaltungen und Aktionen und nicht zuletzt die Zusammenarbeit mit örtlichen Frauenorganisationen und anderen gesellschaftlich relevanten Gruppen.[1]

 

Zudem ist es ihre Funktion, im Rahmen der Aufgaben der Gemeinde, die Gleichstellung von Frauen zu fördern, um eventuell bestehende Benachteiligungen abzubauen und einen Bewusstseinswandel zu fördern. Sie nimmt sich insoweit aller – die Aufgaben der Stadt betreffenden – frauenrelevanten Angelegenheiten an. Als frauenrelevant gelten Angelegenheiten, die die Lebensbedingungen von Frauen in anderer Weise oder in stärkerem Maße berühren als jene der Männer. Die Gleichstellungsbeauftragte ist bei allen frauenrelevanten Maßnahmen der Stadt rechtzeitig und im gebotenen Umfang zu beteiligen.

 

Gleichstellungsbeauftragte tragen zur Qualitätsverbesserung kommunaler Strukturen und der kommunalen Dienstleistungsangebote bei. So sind es vielerorts Gleichstellungsbeauftragte, die beispielsweise

 

  • die Synchronisierung der Öffnungszeiten von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen thematisieren und Lösungen, wie beispielsweise eine Ferienbetreuung, erarbeiten,
  • mit Betrieben und Schulen zusammenarbeiten, um Mädchen für zukunftsorientierte Berufe zu gewinnen,
  • für Wiedereinsteigerinnen eine Vielzahl von wohnortnahen Workshops und Informationsveranstaltungen anbieten,
  • in den Bündnissen für Familie im Dialog mit den Betrieben sind, wenn es um Kinderbetreuung oder eine familienfreundliche Personalpolitik geht,
  • mit ihren Bildungsangeboten für politisch interessierte Frauen und aktive Kommunalpolitikerinnen dazu beitragen, dass der Lebensalltag von Frauen in kommunalpolitische Entscheidungen einfließt.

 

In all diesen und vielen weiteren Bereichen fungieren die Gleichstellungsbeauftragten als wichtige Bindeglieder zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Verbänden, Einrichtungen, Betrieben und der Verwaltung. [2]

 

 

Seitens der CDU Fraktion erreichte uns eine E-Mail mit folgendem Inhalt:

 

…Hier eine kurze Vorstellung von Frau Herta Lauer, unserer Kandidatin zur Gleichstellungsbeauftragten.

 

Frau Herta Lauer, 49 Jahr alt, ist seit 2007 Gleichstellungsbeauftragte des Bundesversicherungsamtes in Bonn, incl. der 5 Aussenstellen in der Bundesrepublik. Sie hat Erfahrung in der Kommunalpolitik, da sie, bevor sie nach Remagen gezogen ist, in Troisdorf Kommunalpolitisch tätig war.

Frau Lauer wird versuchen bei der Ratssitzung anwesend zu sein. Ausserdem wird sie noch vorher versuchen, mit der Verwaltung ein Gespräch zu führen.

 

Ich hoffe dies reicht an Informationen für eine kurze Vorstellung im Rat. Sonst steht Frau Lauer gerne noch für weiter Fragen zur Verfügung…

 



[1] Gleichstellung, Gleichstellungsstelle, Gleichstellungsbeauftragte; Autorinnen: Eva Weickart, Birgit Löwer; Kommunalbrevier 2019

[2] Demografischer Wandel – Gleichstellung als Mehrwert; Autorin: Margit Gottstein, 2015