Betreff
Bau- und Planungsangelegenheiten
Bauleitplanung der Stadt Remagen
Bebauungsplan 33.09 "Kindergarten am Lohweg", Oberwinter-Bandorf (33.09/00)
Auswertung der Stellungnahmen aus der Unterrichtung
Vorlage
0260/2020/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat, Variante B1 als Grundlage für die weitere Planung zu verwenden. Die Stellungnahmen werden gemäß der Anlage bewertet, gewichtet und abgewogen. Sie sind entsprechend bei der weiteren Planung zu behandeln.


Vorbemerkung

Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 27.10.2020 über die Vorlage 0260/2020 beraten. Aus der Beratung im Ausschuss ergab sich gegenüber den Inhalten der ursprünglichen Vorlage eine andere Gewichtung der eingegangenen Stellungnahmen.

 

Für die Sitzung des Stadtrates war daraufhin eine inhaltliche Anpassung der Beschlussvorlage (Beschlussvorschlag), insbesondere jedoch der Anlage mit der Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen erforderlich, die hiermit als Lesefassung vorgelegt wird. In der nachrichtlich beigefügten Synopse werden die überarbeiteten Passagen vergleichend gegenübergestellt (Urfassung, neue Fassung) und Änderungen jeweils hervorgehoben

Sachverhalt:

Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 11.02.2020 einen Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens getroffen. Ziel der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlagen zum Neubau einer Kindertagesstätte im Ortsteil Bandorf.

 

Auf dem Beschluss des Fachausschusses aufbauend entwickelte die Verwaltung einen Entwurf der Verfahrensunterlagen. Diese bestehen für die erste Beteiligungsstufe aus den Entwürfen für einen Textteil sowie für eine Begründung. Inhalt der Begründung ist insbesondere die Auseinandersetzung mit der Frage, wie der am bisherigen Ortsrand bestehende Wiesenweg in die Planungen eingebunden werden soll. Für das Verfahren wurden vier Varianten entwickelt und anhand textlicher wie auch zeichnerischer Festsetzungen eingehend erläutert.

 

Die Unterrichtung (frühzeitige Beteiligung) der Bürger wie auch der planbetroffenen Behörden erfolgte in der Zeit vom 29.05. bis einschließlich 30.06.2020. Die ortsübliche Bekanntmachung (Amtsblatt vom 21.05.2020) enthielt den Hinweis, dass die Unterlagen nicht nur in den Räumen der Bauverwaltung eingesehen werden können, sondern auch auf der Homepage der Stadt Remagen zur Ansicht und zum Herunterlagen als pdf-Datei bereitstehen.

 

Die von der Planung betroffenen Behörden sowie sonstige Träger öffentlicher Belange, hierunter auch die im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählergruppen, wurden mit Schreiben vom 25.05.2020 auf die Unterrichtung und die Möglichkeit hingewiesen, bis zum 30.06.2020 eine Stellungnahme zum Verfahren abzugeben.

 

Die Stellungnahmen von Behörden sowie Trägern öffentlicher Belange, deren Wertung sowie die Abwägungsvorschläge sind der Anlage zu entnehmen.

 

Im Zuge der Unterrichtung sind zudem neun Schreiben von Bürgern sowie zwei Unterschriftenlisten eingegangen. Insgesamt haben sich mehr als 50 Bürger, zumeist mit im Wesentlichen gleichen Inhalt, beteiligt. Diese Stellungnahmen werden, aus datenschutzrechtlichen Gründen um personenbezogene Angaben gekürzt, ebenfalls wörtlich in der Anlage wiedergegeben.

 


Finanzielle Auswirkungen:

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