Lärmaktionsplanung für den Straßenverkehr
Beschlussvorschlag:
Der Lärmaktionsplan für die Hauptverkehrsstraßen vom 19.03.2018 wird wie dargelegt fortgeschrieben.
Sachverhalt:
Nach der in
nationales Recht umgesetzten EU-Umgebungslärmrichtlinie sind Lärmaktionspläne
bei bedeutsamen Entwicklungen, spätestens jedoch alle 5 Jahre zu überprüfen und
erforderlichenfalls zu überarbeiten (§§ 47 a bis 47f
Bundesimmissionsschutzgesetz -BImSchG-). In Remagen betroffen ist hiervon als
Hauptverkehrsstraße mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Fahrzeugen pro
Jahr die B9 in ihrem gesamten Verlauf.
Der Lärmaktionsplan
der Stadt Remagen wurde am 19.03.2018 vom Stadtrat beschlossen. Die
redaktionell an den Beschluss angepasste Fassung vom Mai 2018 wurde über das
Landesamt für Umwelt gemeldet und kann auf der städtischen Homepage unter https://www.remagen.de/images/001_2019_Rathaus_Buergerservice/Bauen_Umwelt/Umwelt/Laerm_Umgebungslaerm/Laermaktionsplan_2018-05-18.pdf
als PDF-Dokument
heruntergeladen werden.
Mit Wirkung zum
08.12.2020 wurde die Zuständigkeit für die Lärmminderungsplanung außerhalb von
Ballungsräumen (Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung) nunmehr dem Landesamt
für Umwelt (LfU) übertragen. Strategische Lärmkarten der 4. Runde sind bis zum
30.06.2022 auszuarbeiten, die Aufstellung des landesweiten Lärmaktionsplans hat
bis zum 18.07.2024 zu erfolgen.
Wegen des laufenden
EU-Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland aufgrund
von Vollzugsdefiziten bei der Lärmaktionsplanung ist es für das LfU von großer
Wichtigkeit, bei den Gemeinden bereits in Aufstellung bzw. Überarbeitung
befindliche Lärmaktionspläne trotz der zwischenzeitlichen
Zuständigkeitsverlagerung fertigzustellen, so dass diese noch an die
EU-Kommission gemeldet werden können.
Vor diesem
Hintergrund wurde die Aktualität der seinerzeit verwendeten Ausgangsdaten
überprüft (vgl. Anlage). Demnach ist die durchschnittliche Verkehrsmenge auf
der B9 in der Spitze um ca. 2,3% gestiegen. Die zusätzlichen Verkehre
konzentrieren sich dabei auf den Zeitraum zwischen 06:00 und 18:00 Uhr (+ 80
Fahrzeuge = + 7,6%). In der Nachtzeit erhöht sich die Verkehrsstärke um 5
Fahrzeuge/Stunde (+3,3%). Der Lkw-Anteil ist mit einem Minus von 0,1% nahezu
unverändert.
Betrachtet man die
Zahl der betroffenen Personen so ist festzustellen, dass sich deren Anzahl zwar
erhöht hat (1.048 in 2017 gegenüber 990 in 2012), die absolute Zahl in den am
stärksten belasteten Pegelbereichen jedoch durchweg abgenommen hat. So leben in
dem Pegelbereich zwischen LDEN 70 und 75 dB(A) statt bislang 57 nur
noch 45 Personen und auch in der Nacht sind vom lautesten Pegelbereich LNight
60 bis 65 dB(A) statt bislang 80 nur noch 58 Personen betroffen. Räumliche
Schwerpunkte bilden die Ortsdurchfahrten in Rolandswerth und Remagen, wo die
Bebauung recht nah an der Straße errichtet wurde.
Hinsichtlich der
Möglichkeiten, auf die von der Bundesstraße ausgehenden Schallemissionen
unmittelbar einzuwirken, wird auf die als Anlage beigefügte bisherigen Fassung
der Lärmaktionsplanung verwiesen, dort Kapitel 3.
Im Sinne der
Umgebungslärmrichtlinie positiv anzumerken ist, dass die zulässigen Geschwindigkeiten
auf der Bundesstraße an den Stadteingängen reduziert wurde. Im Abschnitt
zwischen der Einmündung Am Schwalbenberg und der Stadtgrenze nach Sinzig wurde
der Bereich mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h in beide
Fahrtrichtungen um ca. 200 m ortsauswärts verlängert. Im Übergang von
Rolandswerth nach Bonn ist in südlicher Fahrtrichtung nun ebenfalls durchgängig
von der Landesgrenze bis Rolandswerth die Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h
beschränkt.
Gegenüber dem
Landesbetrieb Mobilität als zuständigem Straßenbaulastträger wird mit dem
aktualisierten Lärmaktionsplan angeregt, diese Regelung auch für die nördliche
Fahrtrichtung festzusetzen. Auf diesem Abschnitt beträgt die zulässige
Höchstgeschwindigkeit bei der Fahrt von Rolandswerth nach Bonn zwischen den
Ortsgrenzen derzeit noch 70 km/h. Für die angrenzenden Wohngebäude wird eine
positive Wirkung im Sinne des Schallschutzes erwartet.
Die Stadt Remagen
geht überdies davon aus, dass mit dem anstehenden Umbau der Ortsdurchfahrt Remagen
die Schallemissionen lokal durch eine Verstetigung der Verkehrsflüsse
vermindert werden können.
Finanzielle Auswirkungen:
-keine-