Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat die neun Abrechnungseinheiten sowie die Satzung gemäß Anlage zu beschließen.


Sachverhalt:

Im Mai 2020 hat die Landesregierung das KAG dahingehend geändert, dass ab dem 01.01.2024 nur noch wiederkehrende Beiträge erhoben werden dürfen. Entsprechend ist eine Satzung für Remagen zu erlassen.

 

Bei der Bildung von Abrechnungseinheiten kommt es neben der Größe der Gebiete (Einwohnerzahl) vor allem auf bestehende Zäsuren an, wie etwa:

-       größere Straßen, Bahnanlagen,

-       wie gut diese zu queren sind,

-       Außenbereichsflächen zwischen Bebauungsabschnitten.

 

In Unkelbach kann demnach eine Abrechnungseinheit gebildet werden. Es existieren keine Zäsuren, die eine Aufteilung verursachen würden. Die Rheinstraße (Kreisstraße) bietet mehrere Querungsmöglichkeiten und darf maximal mit 30 km/h befahren werden. Auch der Bereich Mühlenfeld (Gemarkung Oberwinter) wird mit einbezogen. Die Gemarkungsgrenze spielt bei der Bildung der Abrechnungseinheit keine Rolle.

 

Auch für Oedingen kann eine Abrechnungseinheit gebildet werden. Das Gewerbegebiet kann mit einbezogen werden, da zwischen der Bebauung (Gebäude) Oberwinterer Weg und dem Gewerbegebiet ein Abstand von weniger als 200 m Außenbereich besteht.

 

In Kripp ist ebenfalls eine Abrechnungseinheit ausreichend. Eine Zäsur durch die B266 ist nicht gegeben, da hier genügend Querungsmöglichkeiten bestehen.

 

Rolandswerth ist in zwei Abrechnungseinheiten zu trennen (Rolandswerth Ost + West). Aufgrund der Tatsache, dass hier nur eine Querungsmöglichkeit der Bahnstrecke/B9 existiert, die nur einspurig und per Ampel geregelt ist, sind B9 und Bahn als Zäsur anzusehen. Der Außenbereich zwischen der Parkstraße und der weiteren rheinseitigen Bebauung beträgt weniger als 200 m und ist damit unproblematisch. Der Bereich zwischen Mainzer Straße 89 und Mainzer Straße 8 überschreitet 200 m deutlich und hat demnach trennende Wirkung. Das Gebiet ab der Mainzer Straße 8 wird in südlicher Richtung daher der Abrechnungseinheit „Rolandseck + Rolandswerth Süd“ zugeordnet.

 

Für Oberwinter werden insgesamt drei Abrechnungseinheiten gebildet. Zum einen die oben bereits erwähnte Einheit „Rolandseck + Rolandswerth Süd“. Eine Trennung aufgrund der B9 ist hier nicht erforderlich, da ausreichend Querungsmöglichkeiten bestehen. Die zweite Einheit bildet der Ortskern zwischen Rhein und Bahn. Da es hier nur eine tatsächliche Verbindung unter der Bahn gibt (Am Friedrichsberg/K41), ist hangseitig eine dritte Abrechnungseinheit zu bilden. Diese besteht aus der Rheinhöhe und Bandorf, da hier der Außenbereich zwischen den Gebäuden weniger als 200 m beträgt.

 

In Remagen wird eine Abrechnungseinheit gebildet. B9 und Bahn sind nicht als Zäsuren zu werten, da hier ausreichend Querungsmöglichkeiten (sowohl für PKW/LKW als auch für Fußgänger und Radfahrer) zur Verfügung stehen.
Der Bereich „Auf der Neide“ kann mit einbezogen werden. Es kommt hier auf die Luftlinie zwischen den Gebäuden an und nicht etwa auf die Strecke, die man zurücklegen muss, um in das Baugebiet zu gelangen.
Das Gewerbegebiet wird in die Abrechnungseinheit einbezogen. Höchstrichterliche Urteile (OVG) bewerten den Einbezug von Gewerbegebieten nicht als Nachteil für die Wohn- und Mischgebiete, da den breiteren und höherwertigen Straßen auch erhebliche beitragspflichtige Flächen gegenüberstehen.

 

Ein Gemeindeanteil von 25 % entspricht ganz überwiegendem Anliegerverkehr. Der Verkehr über klassifizierte Straßen, wird nicht als Durchgangsverkehr gezählt, da die Baulast dieser Straßen nicht bei der Stadt Remagen liegt.

In der Abrechnungseinheit Remagen wurde der Durchgangsverkehr aus Kripp, der über die Joseph-Rovan-Allee auf die B9 fährt, berücksichtigt. In Kripp wurde der Durchgangsverkehr aus den anderen Ortsteilen, der die Fähre anfährt bedacht (jeweils 27 %).

Eine weitergehende Erläuterung erfolgt per Sachvortrag in der Sitzung.