Betreff
Wiederkehrender Beitrag - Satzung; Beschluss
Vorlage
0479/2021/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen gemäß Anlage.


Sachverhalt:

 

Im Mai 2020 hat die Landesregierung das Kommunalabgabengesetz (KAG) dahingehend geändert, dass ab dem 01.01.2024 nur noch wiederkehrende Beiträge erhoben werden dürfen.

Entsprechend ist eine Satzung für Remagen zu erlassen.

 

Die Satzung sowie die Abrechnungseinheiten wurden in der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusssitzung am 05.10.2021 vorgestellt. Anregungen aus dieser Beratung sind in die Satzung (Anlage 1) aufgenommen. Ferner ist die Begründung für die Ausgestaltung der Abrechnungseinheiten (Anlage 3) erweitert worden.

Die Abrechnungseinheiten (Anlage 2) wurden in der vorgestellten Form empfohlen.

 

Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss hat die Satzung mit den geänderten Anteilen für die Stadt einstimmig zur Beschlussfassung durch den Stadtrat empfohlen.