Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss beschließt, den Planungsauftrag an das Architekturbüro RWK aus Remagen zu vergeben.
Sachverhalt:
Der rückwärtige Gebäudeteil des
Gemeindehauses Oberwinter soll im kommenden Jahr energetisch saniert werden.
Vorgesehen ist die Dämmung der Außenhülle einschließlich der Fenster und des
Daches. Das Energieberatungsbüro SKS hat einen Sanierungsplan über sinnvolle
energetische Maßnahmen aufgestellt. Die Sanierungsmaßnahmen werden mit 50%
(max. 200.000 EUR) von der BAFA gefördert. Für die Umsetzung der Maßnahme sind
entsprechende Planungsleistungen erforderlich:
Gebäude § 34 -
37, HOAI 2021
Die Vergütung erfolgt gemäß HOAI 2021 nach folgenden Eckwerten:
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Honorarzone: III (gem. Anlage 10.2, HOAI)
·
Honorarsatz: Basissatz (Mindestsatz)
·
Leistungsphasen: 1-9
Nebenkosten (§ 14
HOAI): 5,00 % auf das Honorar
Insgesamt wurden für die Vergabe des Planungsauftrages
4 Planungsbüros um Honorarangaben über o.a. Leistungsphasen gebeten.
Eingegangen ist ein Honorarangebot. Da die HOAI 2021 kein verbindliches
Preisrecht mehr darstellt, ist das Gesamthonorar frei verhandelbar. Damit die
eingereichten Honorarangebote vergleichbar sind, konnten auf die vorgesehenen
Grundleistungen Auf- oder Abschläge in Prozent angeboten werden. Die HOAI mit
ihren einzelnen Leistungsphasen und den dort beschriebenen Leistungen bleibt
für jeden Anbieter verbindlich.
Die Auswertung ist in beigefügter tabellarischer
Zusammenstellung aufgeführt.
Honorarvergleich
1 |
Architekturbüro
RWK |
53424 Remagen |
- 3 % |
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2 Bieter nicht
abgegeben |
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Finanzielle Auswirkungen:
Es stehen für diese Maßnahme insgesamt noch 20.000 EUR in diesem Jahr zur Verfügung und zusätzlich eine Verpflichtungsermächtigung über 500.000 EUR.