Bauleitplanung der Stadt Remagen
Bebauungsplan 10.42 "Sinziger Straße" (10.42/01)
- Auswertung der Offenlage
- Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Verkehrs-
und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat
a)
die
eingegangenen Stellungnahmen gemäß der Anlage zu würdigen und entsprechend den
jeweiligen Beschlussvorschlägen mit den weiteren Stellungnahmen und
Planungszielen unter- und gegeneinander abzuwägen
b)
den
Entwurf mit den entsprechend ergänzten Unterlagen als Satzung zu beschließen.
Sachverhalt:
In der Zeit vom
26.01.2024 bis einschließlich 01.03.2024 wurde die Offenlage zum Entwurf des
Bebauungsplans durchgeführt. Die Öffentlichkeit wurde hierüber durch amtliche
Bekanntmachung vom 18.01.2024, die planbetroffenen Behörden und Träger öffentlicher
Belange mit gesondertem Schreiben vom 12.01.2024 informiert.
Die eingegangenen
Stellungnahmen, deren Würdigung und die hieraus abgeleiteten
Abwägungsvorschläge sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Aus dem Beschluss leiten sich unmittelbar keine finanziellen Auswirkungen ab und abgesehen von den Kosten der Verwaltung entstehen der Stadt im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans keine Aufwendungen. Die Pläne über den voraussichtlichen Ausbau als auch des Grunderwerbs wurden ebenso wie die schalltechnische Bewertung durch den Landesbetrieb Mobilität beauftragt und für das Verfahren kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Mit dem nachfolgenden Bau der Verkehrsanlage wird die Stadt Kostenträger für einzelne Teileinrichtungen (insbes. Gehweg, Rad-/Gehweg incl. Entwässerung sowie Beleuchtung). In der Folge werden die Eigentümer der in der Abrechnungseinheit Remagen gelegenen Grundstücke zu Ausbaubeiträgen in Form von wiederkehrenden Beiträge herangezogen.